Gasprüfung nach G607
Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobilie/Caravan
Halter von Wohnwagen, Reise- und Wohnmobilen müssen die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend durchführen lassen. Ein neuer Paragraf in der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bringt dazu jetzt Klarheit. Der "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" regelt die Gasprüfung (G 607-Prüfung) neu und wird damit Teil der StVZO.(TÜV relevant)
Das heißt im Klartext: die Gasprüfung ist gesetzlich verpflichtend. Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Freizeitfahrzeugen Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese regelmäßig alle 2 Jahre überprüfen lassen.
All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen/Andere Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen haben die Pflicht seit dem 19. Juni 2025 dies Prüfen lassen zu müssen, dieses ist verpflichtend nachzuweisen und muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.
Welche Fahrzeuge sind prüfpflichtig?
- Wohnmobile (Reisemobile)
- Wohnwagen (Caravans)
- Andere Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen zum Heizen, Kochen oder Kühlen
- Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder gewerbliches Fahrzeug handelt, sofern Flüssiggas an Bord genutzt wird.
Was wird bei der G 607 Prüfung geprüft?
Der Sachkundige prüft die gesamte Anlage auf Sicherheit und Dichtigkeit:
- Gasflaschen & Gaskasten: Aufrechter Stand, sichere Befestigung, Entlüftungsöffnungen im Gaskasten, korrekte Entnahmeventile.
- Druckregelgeräte (Druckminderer): Funktionalität und Alter (max. 10 Jahre).
- Schlauchleitungen: Zustand und Alter (max. 10 Jahre).
- Rohrleitungen: Verlegung und Festigkeit.
- Gasgeräte: Brenner von Herd, Kühlschrank, Heizung und Warmwasserboiler (Funktion und Zündsicherung).
- Dichtigkeit: Hauptprüfung der gesamten Anlage mit Lecksuchspray oder Manometer.
Sie können hier in der Werkstatt die Flüssiggasprüfung machen lassen oder ich komme gerne zum jeweiligen Standort des Wohnmbils/Wohnwagen oder Caravans und mache regelmäßig die Flüssiggasprüfungen in Freizeitfahrzeugen.
Zudem Biete ich die möglichkeit Mehrfachprüfungen wie zum Beispiel für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Werkstätten, nach Abstimmung auch gerne Prüfungstermine an.
Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen: je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Zur Info:
Wärmetauscher und Abgasrohre von Flüssiggasheizungen in Wohnmobilen (nicht Wohnwagen), die zwischen 1993 und 2005 hergestellt wurden, müssen 30 Jahre nach Produktion ausgetauscht werden. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe nach § 22a StVZO (Bauartgenehmigung), die bei der Hauptuntersuchung (HU) kontrolliert wird und deren Missachtung als erheblicher Mangel gilt.
- Betroffene Geräte: Vor allem Truma-Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993–2005 (z.B. Trumatic E 1800, E 2400, E 2800, E 4000).
- Ausnahmen: Wohnwagen/Anhänger sind von dieser Regelung nicht betroffen. Geräte mit einem Herstellungsdatum ab dem 01.01.2006 (E1-Kennzeichnung nach EU-Richtlinie) sind ebenfalls nicht austauschpflichtig.
- Grundlage: Basierend auf einem Gutachten wurde die ursprüngliche 10-Jahres-Pflicht auf 30 Jahre erweitert, da bei Flüssiggasheizungen keine korrosiven Bestandteile den Wärmetauscher angreifen.
- Prüfung: Der Austausch wird im Rahmen der HU überprüft; ein Nicht-Austausch führt zur Verweigerung der Prüfplakette.
- Wichtig: Es ist auf die E1-Kennzeichnung zu achten, da diese Geräte von der Austauschpflicht befreit sind